Matthäus Fink bei CBS 60 Minutes
Am 16. Februar 2025 strahlt CBS News die Dokumentation „60 Minutes" aus. Thema: Wie deutsche Staatsanwälte Online-Hasskommentare verfolgen. Das Kamerateam begleitet Polizeibeamte bei Hausdurchsuchungen wegen Beleidigungen in sozialen Medien. Staatsanwalt Dr. Matthäus Fink von der Niedersächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (Staatsanwaltschaft Göttingen) erklärt den Zuschauern den deutschen Rechtsrahmen.
Die Sendung löst eine internationale Debatte aus. US-Vizepräsident JD Vance kommentiert auf X und zieht Parallelen zu Orwells „1984". Millionen Zuschauer weltweit diskutieren die Frage: Setzt die deutsche Justiz ihre Ressourcen richtig ein?
Der andere Maßstab — Asbestgefährdung für tausende Mieter
Die 60-Minutes-Sendung wirft eine Frage auf, die weit über den Hasskommentar-Kontext hinausgeht — und die im Berliner Asbest-Skandal konkret wird.
Im Bereich Hasskriminalität verfolgt die Justiz Beleidigungen nach §185 StGB und Volksverhetzung nach §130 StGB. Betroffen sind einzelne Adressaten von Online-Kommentaren, die Folgen sind psychische Belastung. Der Ermittlungsaufwand ist erheblich: Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Endgeräten, bundesweite „Aktionstage" mit über 50 Durchsuchungen. Das Ergebnis: Strafbefehle, Geldstrafen, laufende Verfahren. Die Medienresonanz: eine internationale CBS-Dokumentation, JD Vance kommentiert, weltweite Debatte.
Im degewo-Asbestfall stehen fahrlässige Körperverletzung nach §229 StGB und unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen nach §326 StGB — ein Offizialdelikt — im Raum. Betroffen sind bis zu 17.000 Mieterhaushalte bei der degewo allein, berlinweit möglicherweise über 44.000 Wohnungen. Die möglichen Gesundheitsfolgen: Asbestose, Lungenkrebs, Mesotheliom — mit einer Latenzzeit von 20 bis 40 Jahren, oft tödlich. Der Ermittlungsaufwand: eine einzige Zeugenvernehmung von zwei Stunden, gesicherte Beweismittel, ein Handelsregisterauszug — dann Einstellung. Begründung: „kein öffentliches Interesse" (StA Falkenstein, Az. 281 UJs 699/21). Die Medienresonanz: ein ARD-Kontraste-Beitrag im Jahr 2020 — danach Stille.
§326 StGB — ein Offizialdelikt
Ein entscheidender Unterschied wird in der öffentlichen Debatte übersehen: Der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen nach §326 StGB ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, sobald sie Kenntnis erlangt — unabhängig davon, ob ein Betroffener Strafantrag stellt. Ein „fehlendes öffentliches Interesse" ist bei einem Offizialdelikt eine besonders erklärungsbedürftige Begründung.
Im degewo-Fall lag die Strafanzeige von RA Dr. Schüttpelz vor, die Polizei (LKA 336, KHK'in Tomalla) hatte Beweise gesichert, Melderegisterabfragen zu degewo-Mitarbeitern durchgeführt und einen 27-seitigen Handelsregisterauszug angefordert. Dann wurde eingestellt — durch Staatsanwältin Falkenstein, bestätigt durch Oberstaatsanwalt Heisig.
Die Ressourcenfrage
Die deutsche Justiz hat begrenzte Ressourcen. Jede Hausdurchsuchung wegen eines Hasskommentars bindet Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter. Die Niedersächsische Zentralstelle unter OStA Frank-Michael Laue koordinierte allein am „Aktionstag" vom 12. November 2024 über 50 Hausdurchsuchungen in mehreren Bundesländern.
Im degewo-Verfahren: eine einzige Zeugenvernehmung. Keine Durchsuchung. Keine Vernehmung der Beschuldigten. Keine Sicherstellung der internen degewo-Dokumente, die belegen, dass das Unternehmen seit dem Jahr 2000 von der Asbestbelastung wusste.
Kein Vergleich der Delikte — ein Vergleich der Prioritäten
Dieser Artikel will nicht suggerieren, dass Hasskommentare harmlos sind oder nicht verfolgt werden sollten. Online-Hass ist ein reales Problem, das reale Menschen trifft. Die Frage ist eine andere: Wenn die Justiz Ressourcen hat für bundesweite Aktionstage gegen Beleidigungen im Internet — warum reichen die Ressourcen nicht für die Ermittlung gegen ein landeseigenes Unternehmen, das tausende Mieter einer nachgewiesenen Gesundheitsgefahr aussetzt?
Die Antwort liegt möglicherweise nicht bei den Staatsanwälten selbst, sondern in der Struktur: Hasskriminalität hat eine eigene Zentralstelle, eigene Aktionstage, eigene Medienstrategie. Umwelt- und Gesundheitsdelikte gegen Großunternehmen haben das nicht.
Quellen
- CBS News: „60 Minutes" — Prosecuting online trolls in Germany (16.02.2025)
- t-online: US-Reportage zu deutscher Hasskriminalität erregt Aufsehen — Vance reagiert
- Berliner Zeitung: US-Doku über deutsche Staatsanwälte
- Legal Tribune Online: Frage an Fischer — Deutscher Justiz-Auftritt in US-Doku naiv?
- Einstellungsbescheid StA Falkenstein im degewo-Verfahren, 18.11.2021, Az. 281 UJs 699/21
- GenStA Berlin, OStA Heisig im degewo-Verfahren, 16.06.2022, Az. 121 Zs 393/22
- ARD Kontraste, Sendung v. 16.01.2020