Rechtliche Grundlagen

Urteile und Gesetze zu Asbest im Mietrecht

Die juristische Grundlage ist eindeutig — auch wenn die degewo und die Staatsanwaltschaft sie ignorieren.

Wegweisende Gerichtsentscheidungen

Diese Urteile definieren den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Asbest in Mietwohnungen — und bilden die juristische Grundlage des Berliner Asbest-Skandals.

Informationspflicht

LG Berlin, Az. 18 S 140/16

Informationspflicht des Vermieters bei Asbestbelastung

Der Vermieter ist verpflichtet, Mieter über eine ihm bekannte Asbestbelastung der Wohnung zu informieren. Die bloße Unterlassung der Information stellt bereits eine Pflichtverletzung dar.

Die degewo verfügt nachweislich seit 2000 über eine interne Erfassung ihrer asbestbelasteten Wohnungen (Kleine Anfrage 14/219: 14.400 Wohnungen). Nach diesem Urteil ist die systematische Nicht-Information der Mieter eine fortlaufende Pflichtverletzung — und zwar in jedem einzelnen der per 2024 noch 6.736 (Drs. 19/23 946) betroffenen Mietverhältnisse.

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Raumluft irrelevant

LG Berlin, Az. 66 S 212/18

Raumluftmessungen bei Asbest nicht aussagekräftig

Raumluftmessungen sind bei Asbest nicht geeignet, die Gefährdung zu beurteilen. Die Gefahr geht vom Material selbst aus, nicht von der aktuell gemessenen Faserkonzentration in der Raumluft.

Dieses Urteil widerlegt das zentrale Argument der degewo-Kanzlei EKSK, die im Verfahren vor dem AG Wedding auf unbedenkliche Raumluftmessungen verwies. Das Landgericht hat klargestellt, dass diese Argumentation juristisch nicht tragfähig ist. Dies gilt für alle Verfahren mit bis zu 6.736 noch betroffenen degewo-Mietverhältnissen (per 31.12.2024, Drs. 19/23 946). Wie degewo diese Urteile dennoch umdeutet, zeigt der Faktencheck.

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100 % Minderung

AG Eutin, Urteil Juni 2018

100% Mietminderung bei Asbestbelastung

Ein Mieter hat Anspruch auf 100% Mietminderung, wenn seine Wohnung asbestbelastet ist. Asbestbelastung stellt einen schwerwiegenden Mangel dar, der die Tauglichkeit der Mietsache zur vertragsgemäßen Nutzung aufhebt.

Das Urteil setzt einen bundesweiten Maßstab. Wenn ein einzelnes Amtsgericht 100% Mietminderung für angemessen hält, zeigt das die Schwere des Mangels. Hochgerechnet auf 17.000 degewo-Wohnungen ergibt sich ein enormes finanzielles Risiko für das Unternehmen — was die aggressive Verteidigungsstrategie erklären könnte.

PKH abgelehnt

AG Wedding, Az. 14 C 250/19

Ablehnung der Prozesskostenhilfe — 20.12.2019

Das Gericht lehnte den PKH-Antrag ab und stützte sich dabei maßgeblich auf die Argumentation der Kanzlei EKSK — obwohl diese Argumentation im Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung des Landgerichts Berlin steht.

Die PKH-Ablehnung verschließt dem Betroffenen faktisch den Zugang zum Recht. Es entsteht eine Ressourcenasymmetrie: Ein Mieter ohne PKH gegen ein Milliarden-Unternehmen mit einer der teuersten Krisenkanzleien Deutschlands. Die Beschwerde von RA Zirngast vom 08.01.2020 legt detailliert dar, warum die PKH-Ablehnung rechtsfehlerhaft ist.

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Zukunftsschäden

LG Berlin, Az. 65 S 200/12

Feststellung zukünftiger Schäden — 21.12.2012

Mieter, in deren Wohnung beschädigte Vinyl-Asbestplatten verbaut waren, haben Anspruch auf Feststellung zukünftiger Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche — auch ohne aktuelle Erkrankung. Das erhöhte Risiko für Rippenfellkrebs, Asbestose und weitere Asbesterkrankungen begründet das Feststellungsinteresse.

Dieses Urteil ist für alle betroffenen degewo-Mieter mit Asbestexposition unmittelbar relevant: Wer nachweislich mit asbesthaltigen Böden in Kontakt kam — ohne jemals informiert worden zu sein — kann bereits heute seinen Anspruch auf zukünftigen Schadensersatz feststellen lassen, ohne auf den Ausbruch einer Erkrankung warten zu müssen. Bei einer Latenzzeit von 20–40 Jahren ist diese Möglichkeit entscheidend.

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Normaler Gebrauch

LG Berlin, Az. 65 S 419/10

10 % Mietminderung — 16.01.2013

Eine einzige gebrochene asbesthaltige Bodenplatte berechtigt zur Mietminderung von 10 %. Normaler Mietgebrauch — wie das Aufstellen eines Regals — kann zur Beschädigung führen; das Risiko trägt der Vermieter, nicht der Mieter. Es gibt keinen gesundheitlich unbedenklichen Schwellenwert für Asbestfasern.

Die degewo genehmigt Renovierungen in asbestbelasteten Wohnungen. Dieses Urteil stellt klar: Selbst wenn der Mieter die Beschädigung verursacht hat, trägt der Vermieter die Verantwortung — weil er die Asbestbelastung kannte. Das Wissen des Vermieters hebt die Mitverantwortung des Mieters auf.

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Schmerzensgeld

LG Dresden, Az. 4 S 73/10

20.000 € Schmerzensgeld — 25.02.2011

Das Gericht sprach einem Mieter 20.000 € Schmerzensgeld zu — für die psychische Belastung durch jahrelange Asbestexposition und das Wissen um ein erhöhtes Krebsrisiko. Zusätzlich wurde die vollständige Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit und die Haftung für zukünftige Schäden festgestellt. Begründung: Der Vermieter habe einen schriftlichen Verdachtshinweis aus dem Jahr 1991 grob fahrlässig ignoriert.

Die degewo kannte die Asbestbelastung nachweislich seit mindestens 2000 (Kleine Anfrage 14/219). Das Dresdner Urteil zeigt: Wer einen dokumentierten Hinweis ignoriert und Mieter jahrelang der Gefahr aussetzt, haftet nicht nur für materielle, sondern auch für immaterielle Schäden — und zwar in erheblicher Höhe. Die psychische Belastung durch das Wissen um ein erhöhtes Krebsrisiko ist eigenständig ersatzfähig.

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Rückwirkende Minderung

AG Spandau, Az. 6 C 539/14

Minderung ab Mietbeginn — 12.03.2015

Mieter können die Miete rückwirkend ab Mietbeginn mindern, wenn die Wohnung von Anfang an asbestbelastete Böden hatte — auch wenn die Belastung erst später entdeckt wurde. Der Mangel bestand vom ersten Tag, unabhängig vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme.

Viele degewo-Mieter haben jahrelang — teilweise jahrzehntelang — in asbestbelasteten Wohnungen gewohnt, ohne informiert zu werden. Nach diesem Urteil beginnt die Minderungsberechtigung nicht erst mit der Information, sondern mit dem Einzugsdatum. Die Verjährungsfrist beginnt erst mit Kenntnis des Mangels — wer die Belastung 2024 erfährt, kann Ansprüche rückwirkend für die letzten drei Jahre geltend machen.

Bestätigt durch LG Berlin 18 S 133/15 auf dejure.org →

Wie diese Rechtslage in der Praxis ignoriert wird — auf der Übersichtsseite der Recherche.

Relevante Straftatbestände

Straftat

§229 StGB — Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§229 StGB auf gesetze-im-internet.de →

Das wissentliche Unterlassen der Information über Asbestbelastung — bei gleichzeitiger Kenntnis der Gesundheitsgefahr — kann als fahrlässige Körperverletzung gewertet werden. Die degewo kannte die Belastung nachweislich seit 2000 (Kleine Anfrage 14/219) und informierte den Mieter nicht.

Offizialdelikt

§326 StGB — Unerlaubter Umgang mit Abfällen

Wer unbefugt Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, die Gesundheit eines anderen zu schädigen, behandelt, lagert oder ablagert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Asbest fällt als krebserregender Gefahrstoff unter diese Regelung.

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§326 StGB ist ein Offizialdelikt. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, von Amts wegen zu ermitteln — unabhängig davon, ob ein Strafantrag vorliegt. Die Einstellung des Verfahrens 281 UJs 699/21 mit der Begründung „kein öffentliches Interesse" ist daher rechtlich problematisch.

Mietrechtliche Ansprüche

Mietrecht

§536 BGB — Mietminderung

Hat die Mietsache einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert, ist der Mieter von der Entrichtung der Miete befreit oder zur Minderung berechtigt.

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Nach der Rechtsprechung (AG Eutin 2018: 100% Minderung) stellt Asbestbelastung einen erheblichen Mangel dar.

Mietrecht

§536a BGB — Schadensersatz

Der Vermieter hat dem Mieter den Schaden zu ersetzen, der durch einen Mangel der Mietsache entsteht. Dies umfasst Gesundheitsschäden, Kosten für eigene Gutachten, Umzugskosten und weitere Folgeschäden.

§536a BGB auf gesetze-im-internet.de →

Deliktsrecht

§823 BGB — Schadensersatzpflicht

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper oder die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Basis für deliktische Ansprüche bei Gesundheitsschäden durch Asbest.

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EU-Recht

EU-Richtlinie 1999/77/EG

Verbietet das Inverkehrbringen und die Verwendung von Chrysotilasbest. Zentrale Feststellung: Es gibt keinen sicheren Schwellenwert für Asbestexposition. Jede Faser ist potenziell krebserregend. Diese Richtlinie widerlegt das Argument der degewo, wonach „niedrige Werte" unbedenklich seien.

Richtlinie auf EUR-Lex →

Die Rechtslage ist eindeutig

Vermieter müssen informieren. Raumluftmessungen sind irrelevant. Ein Offizialdelikt darf nicht eingestellt werden.