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„Asbest immer noch ein Geheimthema?"

Diese Frage stellte die Abgeordnete Barbara Oesterheld (Bündnis 90/Die Grünen) am 10. Februar 2000 dem Berliner Senat. Die Antwort kam am 1. April 2000 — unterzeichnet von Frank Bielka, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. 62.800 Wohnungen mit Asbest-Flex-Platten. Keine Mieterinformation nötig. Kein Handlungsbedarf. Das Dokument: Drucksache 14/219.

Die Frage, die alles zusammenfasst

„Asbest immer noch ein Geheimthema?" — der Titel der Kleinen Anfrage 14/219 ist keine rhetorische Zuspitzung einer engagierten Politikerin. Er ist eine Diagnose. Barbara Oesterheld formulierte sie, weil sie bemerkt hatte, dass in einer früheren parlamentarischen Anfrage (KA 13/5262, 22. Dezember 1999) die asbesthaltigen Flex-Platten schlicht nicht aufgeführt worden waren. Jemand hatte sie aus der Antwort weggelassen.

Die Antwort auf KA 5262 ist aufschlussreich: Alle sechs landeseigenen Gesellschaften wurden abgefragt. Die GESOBAU meldete: „keine Asbestsanierungen notwendig". Die degewo nannte 2.480 Wohnungen mit Asbestzement-Fassaden. Doch Floor-Flex-Platten — also die mit Abstand größte Asbest-Kategorie — kamen mit keinem Wort vor. Drei Monate später, als Oesterheld gezielt danach fragte, meldete die GESOBAU plötzlich 12.700 Wohnungen. Die degewo: 14.400. Nicht weil sich etwas geändert hatte — sondern weil diesmal die richtige Frage gestellt wurde.

Brisant ist auch Frage 5 in KA 5262: Am Joachim-Gottschalk-Weg 10–14 hatte die degewo eine Fassadensanierung durchgeführt, bei der „Asbestfasern in erheblichem Ausmaß freigesetzt" wurden — ohne die Fenster der Wohnungen abzudichten. Die Senatsantwort: Es sei „nicht unsachgemäß saniert" worden. Ein frühes Beispiel der degewo-Abwehrstrategie — und derselbe Reflex, der sich über 25 Jahre ziehen wird.

Unterschrieben wurde auch die Antwort auf KA 5262 von: Frank Bielka, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Derselbe Mann, der drei Monate später KA 14/219 unterschrieb — diesmal mit den vollständigen Zahlen.

Oesterheld fragte nach. Die Antwort, die sie erhielt, ist ein Lehrstück in institutioneller Selbstbeschränkung.

Die Zahlen aus dem Jahr 2000

Auf die Frage, wie viele Wohnungen der landeseigenen Gesellschaften Flex-Platten enthalten, antwortete der Senat mit konkreten Zahlen — das erste Mal, dass diese Zahlen öffentlich dokumentiert wurden:

14.400

DEGEWO

7.200

GEWOBAG

12.700

GESOBAU

8.500

Stadt und Land

~10.000

GSW

10.000

BEWOGE

Zusammen: mindestens 62.800 Wohnungen mit asbesthaltigen Flex-Platten — im Jahr 2000, vor 25 Jahren. Dokumentiert. Amtlich. Öffentlich zugänglich. Und dennoch: kein Wort davon an die Mieterinnen und Mieter.

Die offizielle Begründung

Warum keine Mieterinformation? Der Senat formulierte es unmissverständlich:

„Da bei bestimmungsgemäßen Umgang mit dem Vermietereigentum keine Gefährdung besteht, erfolgt keine Mieterinformation."

Senat von Berlin, Antwort auf Kleine Anfrage 14/219, 1. April 2000

Die Logik ist einfach: Solange Mieter die Platten nicht beschädigen, besteht keine Gefahr. Solange keine Gefahr besteht, müssen Mieter nicht informiert werden. Und da Mieter nicht informiert werden, wissen sie nicht, dass sie die Platten nicht beschädigen dürfen. Die Verantwortung liegt beim Mieter — der Mieter weiß es nur nicht.

Diese Position ist seit 25 Jahren die Standardantwort der landeseigenen Wohnungsgesellschaften. Sie hat sich nicht verändert. Nur die Namen der Unterzeichner haben gewechselt.

Der Mann, der dreimal unterschrieb

Frank Bielka unterschrieb am 22. Dezember 1999 die Antwort auf KA 5262 — die, in der Flex-Platten nicht vorkamen. Drei Monate später, am 1. April 2000, unterschrieb er die Antwort auf KA 14/219 — die mit den 62.800 Wohnungen und dem Satz: keine Mieterinformation nötig. Bielka war Staatssekretär. Er vertrat den Senat bei der offiziellen Festlegung.

Doch Bielkas Rolle beginnt nicht erst 1999. Bereits 1992 stand seine Senatsverwaltung unter Bausenator Wolfgang Nagel im Zentrum eines Gutachten-Skandals: In Friedrichshain wurden Asbestbewertungen unter politischem Druck herabgestuft — von „schwach gebunden" (sanierungspflichtig) auf „fest gebunden" (kein Handlungsbedarf). Das Abgeordnetenhaus debattierte einen Missbilligungsantrag (Drs. 12/2212). 1993 erklärte Bielka im Plenarprotokoll, für 968 betroffene Wohnungen sei die „Information der Mieter" selbstverständlich Pflicht. Sieben Jahre später, für 62.800 Wohnungen: keine Information nötig.

Wenige Jahre später wurde Frank Bielka Vorstand der degewo — derselben Gesellschaft, für die er gerade erklärt hatte, dass deren Mieter nichts erfahren müssen. Als degewo-Vorstand setzte er dieselbe Politik fort. Auf die ARD-Sendung Kontraste (Januar 2020) reagierte die degewo unter seiner Ägide mit dem Hinweis, dass bei „bestimmungsgemäßem Gebrauch" keine Gefährdung bestehe. Derselbe Satz. 20 Jahre später.

Die vollständige Biografie Frank Bielkas und seine Doppelrolle als Regulierer und Regulierter ist auf der Akteurseite dokumentiert.

2013: Der Faden reißt — Privatisierung als Gedächtnislöschung

13 Jahre nach KA 14/219 fragte der Abgeordnete Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) erneut nach — diesmal konkret: Wurden die rund 10.000 GSW-Wohnungen aus Drucksache 14/219 mittlerweile saniert? Die Senatsantwort auf KA 17/12292 vom 27. September 2013 ist ernüchternd präzise:

„Dem Senat liegen dazu keine Informationen vor. Die GSW ist seit dem Jahr 2004 keine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft mehr."

Senat von Berlin, Antwort auf Kleine Anfrage 17/12292, 27. September 2013

Mit der Privatisierung der GSW im Jahr 2004 endete also auch die parlamentarische Rechenschaftspflicht. Die 10.000 Wohnungen, die im Jahr 2000 noch amtlich erfasst worden waren, verschwanden 2004 schlicht aus dem Zuständigkeitsbereich des Senats — ohne dass je dokumentiert wurde, ob sie saniert wurden oder nicht.

Ebenfalls 2013 ergab eine BBU-Erhebung, dass bei den verbliebenen städtischen Gesellschaften noch rund 48.000 Wohnungen mit Vinyl-Asbest-Platten vorhanden seien (KA 17/13021, Dezember 2013). Auf die Frage, wie viele dieser Wohnungen mit Asbest an Dritte verkauft worden seien und ob Erwerber informiert wurden, antwortete der Senat: Eine Bezifferung wäre „nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand" möglich.

2000 vs. 2024: Die verschwundenen Wohnungen

Im Jahr 2024 antwortete der Berliner Senat auf eine neue parlamentarische Anfrage (Drucksache 19/23 946) mit aktualisierten Zahlen. Die degewo meldet nun 6.736 asbestbelastete Wohnungen — verglichen mit 14.400 im Jahr 2000. Das klingt nach Fortschritt. Es könnte auch bedeuten, dass die Erfassungsmethodik geändert wurde.

Die GESOBAU, die im Jahr 2000 noch 12.700 Wohnungen nannte, verweigert im Jahr 2024 jede Auskunft. Nicht saniert, nicht gemeldet — einfach keine Antwort mehr. Die Gesamtzahl der heute gemeldeten Wohnungen beträgt ≥29.153 — weniger als die Hälfte der Zahl aus dem Jahr 2000.

Wie ist das möglich? Entweder wurden in 25 Jahren mehr als 33.000 Wohnungen tatsächlich saniert — oder die Zahlen werden heute enger definiert. Die Drucksache 19/23 946 fragt nach „asbestbelasteten Wohnungen", nicht nach „Wohnungen mit Flex-Platten". Das ist ein anderer Begriff. Und ein engerer.

Ein Geheimthema. Bis heute.

Barbara Oesterheld stellte ihre Frage im Februar 2000, weil die Flex-Platten in einer früheren Antwort weggelassen worden waren. Sie ahnte, dass das Thema systematisch kleingeschrieben wurde. Die Antwort, die sie erhielt, bestätigte es: Die Zahlen waren bekannt. Die Platten waren verbaut. Die Mieter erfuhren nichts.

25 Jahre später ist die Situation strukturell identisch. Die Chronologie des Berliner Asbest-Skandals zeigt, wie jede parlamentarische Anfrage, jede Verurteilung, jedes Strafverfahren dieselbe institutionelle Antwort produziert hat: kein Handlungsbedarf, kein Informationsbedarf, keine Konsequenzen.

Die Kleine Anfrage 14/219 ist im Parlamentsarchiv — Drucksache 14/219 abrufbar.

Quellen