Akteur-Profil

Kanzlei Eisenberg König Schork Kempgens

Eine der profiliertesten Strafverteidigungs- und Krisenkanzleien Deutschlands. Von der degewo engagiert für einen Mietrechtsstreit. Warum?

Die zentrale Frage

Die Kanzlei EKSK hat keine Mietrechtsabteilung. Ihr Kerngeschäft ist die Verteidigung in schweren Strafsachen und die Krisenkommunikation. Warum beauftragt ein landeseigenes Wohnungsunternehmen eine solche Kanzlei für ein PKH-Verfahren eines einzelnen Mieters? Die naheliegendste Erklärung: Die degewo hat den Fall von Anfang an als strafrechtliche Bedrohung und Krisenfall eingestuft — nicht als Mietrechtsstreit. Dies gilt insbesondere angesichts der Skalierbarkeit: Ursprünglich 17.000 betroffene degewo-Mietverhältnisse (per 31.12.2024 noch 6.736, Drs. 19/23 946).

Die Kanzleipartner

Gründungspartner

Johannes Eisenberg

Mitbegründer der taz — Krisenmanager der Mächtigen

Johannes Eisenberg ist eine der schillerndsten Figuren der deutschen Rechtsszene. Als Mitbegründer der Tageszeitung „taz" und deren langjähriger Justiziar war er Teil der linken Medienlandschaft, bevor er sich als Strafverteidiger einen Namen machte.

Seine Mandantenliste liest sich wie ein Who's Who progressiver Anliegen: Julian Assange (im Zivilstreit gegen Daniel Domscheit-Berg), der Chaos Computer Club (nach Polizeiübergriff bei der „Freiheit statt Angst"-Demo 2009), Grünen-Politiker Christian Ströbele und Volker Beck, Jürgen Trittin, Linken-Politikerin Gesine Lötzsch, die Gewerkschaft ver.di, sowie die Verteidigung im Ibiza-Video-Skandal und in BND-Affären. Dazu Prominente wie Til Schweiger und Uwe Ochsenknecht.

Die gemeinsame Klammer: Es sind Mandate für Transparenz, Pressefreiheit und gegen staatliche Übergriffe. Und dann: dieselbe Kanzlei verteidigt ein landeseigenes Unternehmen, das seinen Mietern eine Gesundheitsgefahr verschweigt.

Partner

Prof. Dr. Stefan König

Honorarprofessor Göttingen — Focus „Top-Anwalt"

Stefan König wird vom Nachrichtenmagazin Focus regelmäßig als „Top-Anwalt" im Bereich Strafrecht geführt. Er ist Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen und gilt als einer der einflussreichsten Strafverteidiger Deutschlands.

König ist Gründer des Projekts „Fehlurteil und Wiederaufnahme" — einer Initiative zur Rettung unschuldig Verurteilter, in Zusammenarbeit mit der FU Berlin und weiteren Universitäten. Er war als Sachverständiger im Bundestag geladen: zu Anti-Terror-Gesetzen, Kronzeugenregelungen, Verständigungen im Strafverfahren und Untersuchungshaftreform.

Seine Expertise liegt im Wirtschaftsstrafrecht und in komplexen Strafverfahren. Ein Mietrechtsstreit um Prozesskostenhilfe gehört nicht zu seinem typischen Mandatsspektrum — was die Frage aufwirft, warum eine Kanzlei dieser Klasse für ein solches Verfahren engagiert wird.

Sachbearbeiterin im degewo-Fall

Dr. Stefanie Schork

Fachanwältin für Strafrecht — Krisenberaterin

Dr. Stefanie Schork bearbeitete den Fall gegen den betroffenen Mieter im Verfahren AG Wedding 14 C 250/19. Sie ist Fachanwältin für Strafrecht und berät Unternehmen in Krisensituationen.

Ihre Argumentation im Verfahren weist ein durchgängiges Muster auf: Systematisches Ignorieren der aktuellen Rechtsprechung (LG Berlin 66 S 212/18 zu Raumluftmessungen, LG Berlin 18 S 140/16 zur Informationspflicht), Bestreiten dokumentierter Fakten (Platten als „intakt" bezeichnet, obwohl Gutachten Beschädigungen nachwies) und Ablenkung durch Verfahrensargumente (fehlende Genehmigung zur Untersuchung).

Partner seit 2024

Kai Kempgens

Strafverteidiger — IT-Forensik und digitale Beweismittel

Kai Kempgens ist seit dem 1. Februar 2024 Partner der Kanzlei — und damit namensgebend für die Umfirmierung zu „Eisenberg König Schork Kempgens". Er arbeitet seit über 20 Jahren als Strafverteidiger in Berlin.

Seine Spezialisierung liegt auf komplexen Verfahren mit Bezug zu IT-Forensik und digitalen Beweismitteln. Er war nicht an den hier dokumentierten Mietrechtsverfahren gegen den betroffenen Mieter beteiligt, die vor seiner Partnerschaft stattfanden.

Quelleeksk.legal — Erweiterung der Partnerschaft zum 01.02.2024

Die taz-Verbindung: Gründer, Anwalt und Gegner zugleich

Johannes Eisenberg ist nicht nur Kanzleigründer — er ist Mitgründer der taz (Tageszeitung) und seit 1984 deren Justiziar, juristischer Berater der Geschäftsführung und Anwalt in Fragen des Presserechts, Arbeitsrechts und der Compliance.

Gleichzeitig berichtet die taz über Jahre hinweg kritisch über Frank Bielka und seine Karriere bei der degewo — Gehaltserhöhungen, die er sich als Aufsichtsratsvorsitzender selbst genehmigte, der umstrittene Wechsel in den Vorstand, die politischen Verflechtungen (vollständige Dokumentation →).

Die Konstellation ist bemerkenswert: Die Zeitung, deren Mitgründer und Anwalt Eisenberg ist, berichtet kritisch über dieselbe degewo-Führung, die Eisenbergs Kanzlei als Krisenberater engagiert. Eisenberg vertritt die taz presserechtlich — und die degewo strafrechtlich.

Es gibt keinen Beleg dafür, dass diese Doppelrolle die Berichterstattung der taz beeinflusst hat — die Artikel sind kritisch und fundiert. Doch die strukturelle Verflechtung wirft Fragen auf: Kann eine Kanzlei gleichzeitig das Presserecht einer Zeitung verteidigen und das Unternehmen beraten, über das diese Zeitung investigativ berichtet?

Quelleeksk.legal: Johannes Eisenberg; Wikipedia: Johannes Eisenberg; taz-Archiv

Was Eisenberg in der taz schreibt — und was die Kanzlei tut

Johannes Eisenberg ist nicht nur taz-Justiziar — er schreibt dort auch als Autor. Eine Durchsicht seiner Beiträge zeigt ein konsistentes Bild: Er argumentiert für den Schutz des Einzelnen gegenüber institutioneller Macht, für Verhältnismäßigkeit im Recht, für den Ausgleich struktureller Ungleichgewichte.

Ein Artikel fällt besonders auf. Am 16. März 2020 schrieb Eisenberg in der taz zur Corona-Krise: Vermieter sollten das wirtschaftliche Risiko nicht einseitig auf Mieter abwälzen. Er plädierte für gesetzlichen Schutz von Mietern und Schuldnern gegen „einseitige Forderungen" der Vermieterseite — und forderte einen fairen Lastenausgleich.

In weiteren Beiträgen verteidigte er Klimaaktivisten gegen politisch motivierte Strafverfolgung, kritisierte den Machtmissbrauch staatlicher Institutionen gegenüber Einzelpersonen und setzte sich für den Schutz vor unverhältnismäßigen Gegenmaßnahmen mächtiger Akteure ein.

Die Spannung liegt auf der Hand: Dieselbe Kanzlei, deren Gründungspartner publizistisch für Mieterschutz und gegen institutionelle Übermacht argumentiert, vertritt im vorliegenden Fall ein landeseigenes Milliarden-Unternehmen gegen einen einzelnen Mieter — dem nach einer genehmigten Renovierung sechs Jahre lang verschwiegen wurde, dass er Asbest freigesetzt hat.

Einschränkung

Anwälte sind nicht verpflichtet, ausschließlich Mandanten zu vertreten, deren Interessen mit ihren eigenen publizistischen Positionen übereinstimmen. Das Mandat der degewo wurde durch Dr. Stefanie Schork geführt, nicht durch Eisenberg persönlich. Die Spannung zwischen seinen veröffentlichten Positionen und der institutionellen Rolle der Kanzlei ist eine Beobachtung — keine Anklage.

Quelle — taz-Archiv: Johannes Eisenberg, Beiträge 2017–2025, u.a. „Corona und Miete" (16.03.2020); taz.de: Alle Beiträge von Johannes Eisenberg

Die Krisenstrategie der degewo

Die Beauftragung von EKSK ist kein Zufall und kein Versehen bei der Kanzleiwahl. Sie offenbart, wie die degewo den Fall intern einschätzt.

Die Logik der Beauftragung

Ein Unternehmen, das einen einfachen Mietrechtsstreit erwartet, beauftragt eine Mietrechtskanzlei. Davon gibt es in Berlin Hunderte — kompetent, erfahren, deutlich günstiger. Die degewo hat sich stattdessen für eine Kanzlei entschieden, die für drei Dinge bekannt ist: schwere Strafsachen, Reputationskrisen und Schadensbegrenzung.

Das legt nahe, dass die degewo den Fall von Anfang an nicht als Mietrechtsstreit betrachtet hat, sondern als:

  • Strafrechtliche Bedrohung: Die Asbest-Exposition von Mietern kann §229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) und §326 StGB (Offizialdelikt) erfüllen.
  • Präzedenzfall: Ein gewonnener Fall eines Mieters könnte 17.000 weitere Klagen auslösen — mit Mietminderungs- und Schadensersatzansprüchen in dreistelliger Millionenhöhe.
  • Reputationskrise: Öffentliche Berichterstattung über Asbest in landeseigenen Wohnungen wäre für ein Unternehmen, das sich zum „Recht auf Gesundheit" bekennt, verheerend.

Die Ressourcenasymmetrie

Das Ergebnis dieser Kanzleiwahl ist eine extreme Ressourcenasymmetrie: Auf der einen Seite ein Mieter, dem Prozesskostenhilfe verweigert wurde. Auf der anderen Seite ein landeseigenes Unternehmen mit einem Milliarden-Portfolio, das eine der teuersten Krisenkanzleien Deutschlands engagiert. Diese Asymmetrie ist nicht versehentlich — sie ist Strategie.

Eine Strafverteidigungskanzlei für einen Mietrechtsstreit

Was sagt das über die Einschätzung des Falls durch die degewo? Die vollständige Argumentation von Dr. Schork — und warum sie die Faktenlage ignoriert — im Faktencheck.